Betreff: WICHTIG - Corona-Soforthilfe Hessen Antrag ab Freitag/Montag
Die ersten Hilfs-Maßnahmen werden mit Hochdruck umgesetzt. Die Auszahlung der Zuschüsse, die nicht zurück gezahlt werden müssen, soll noch in der kommenden Woche nach elektronischer Antragstellung erfolgen.
Die Bundesregierung und alle Bundesländer haben aufgrund der Corona-Pandemie ein Hilfsprogramm für kleine Unternehmen und Selbständige aufgesetzt. Die Bewilligungs- und Vollzugsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Die Beantragung ist für hessische Unternehmer und Unternehmen voraussichtlich online ab:
FREITAG, den 27. März 2020 ab 15.00 Uhr möglich. Die Beantragung erfolgt unter diesem Link:
https://www.hihk.de/beantragung-corona-soforthilfe-hessen-4744534
www.rpkshe.de/coronahilfe/
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass Sie an Eides statt versichern müssen, dass Sie förderungsberechtigt sind. Förderungsberechtigt sind Selbständige, Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Bitte beachten Sie auch, dass die Bewilligungsbehörde sich vorbehält, später eine Überprüfung der Angaben vorzunehmen, ob bei Ihnen wirklich eine Existenz bedrohliche Situation vorlag. Das bedeutet, dass Sie nicht durch andere Eigen- oder Fremdmittel, in der Lage gewesen wären, die zurzeit bestehende Krise durchzustehen.
Weitere Informationen
Coronavirus: Umgang im Handel -> http://bit.ly/coronavirus-handel
Coroanavirus: Häufige Fragen -> https://www.handel.digital/faq-coronavirus